Die Tätigkeit der
Kanzlei HASSHOFF wird als Dienstleistung verstanden, die über die reine
Prozessvertretung hinaus ihren Schwerpunkt in der Beratung zur
Konfliktverhinderung und zur außergerichtlichen Streitschlichtung
findet. Das Angebot umfasst die Vorbereitung und Durchführung der
Amtsverfahren bei dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, der WIPO in Genf und
den nationalen Patent- und Markenämtern. Insoweit hierzu die
Einschaltung ausländischer Anwälte und Vertreter notwendig ist, bestehen
Verbindungen zu einer Vielzahl von Kollegen, mit denen seit längerer
Zeit zusammenarbeitet wird und denen Ihre Anliegen vertrauensvoll
übermittelt werden können.
Die Beratung und Vertretung im
Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes bezieht sich über die reinen
Eintragungsverfahren hinaus auch auf die Überwachung und die
Verteidigung von Schutzrechten, die Durchführung sämtlicher
gerichtlicher Verfahren (Verletzungsprozesse, Löschungsprozesse,
Nichtigkeitsverfahren, etc.), die Bewertung von Schutzrechten im Rahmen
von Lizenzvergaben, Unternehmenstransaktionen, Due Dilligences, Joint
Ventures, Risikoanalysen, Sanierungen, Liquidationen und Insolvenzen.
Über
die reine zivilrechtliche Tätigkeit im Bereich des Gewerblichen
Rechtsschutzes hinaus wird auch die Strafverteidigung im Zusammenhang
mit der Schutzrechtsverletzung angeboten.
Die Tätigkeit
erstreckt sich neben der Haupttätigkeit im Marken-, Patent-, Muster- und
Wettbewerbsrecht auch auf das Zivilrecht, Arbeitsrecht und
Insolvenzrecht.
Es besteht Vertretungsberechtigung bei allen deutschen Amts- und Landgerichten und bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf.